Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der AS Digital Consulting GmbH
für Leistungen in den Bereichen Webdesign, SEO, Google Ads, Social Media und Branding
Stand: Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der

AS Digital Consulting GmbH, Schmiedgasse 32, 94032 Passau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 13273, vertreten durch den Geschäftsführer André Schübel, USt-IdNr. DE462730297

(nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der Agentur im Bereich Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (Google Ads), Social-Media-Marketing, Branding/Design sowie damit verbundene Beratungs- und Betreuungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich im unternehmerischen (B2B-)Geschäftsverkehr.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es hierfür eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch Unterzeichnung eines Angebots/Vertrags durch beide Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag bzw. Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Zusätzliche, im ursprünglichen Angebot nicht enthaltene Leistungen (Mehrleistungen, Change Requests) werden gesondert nach Aufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots vergütet.

(4) Bei Dienstleistungen mit fortlaufendem Charakter (z. B. SEO-Betreuung, Social-Media-Management, Ads-Kampagnenbetreuung) schuldet die Agentur ein sorgfältiges, dem Stand der Technik entsprechendes Tätigwerden. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. konkrete Rankings, Klickzahlen, Umsatzsteigerungen) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten u. Ä.), Freigaben und Entscheidungen zur Verfügung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen von ihm bereitgestellten Materialien verfügt, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Angegebene Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet, unverbindliche Planungswerte.

(2) Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 3 dieser AGB rechtzeitig und vollständig nachkommt.

(3) Bei Eintritt höherer Gewalt oder anderer, von der Agentur nicht zu vertretender Umstände (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Serverausfälle, Störungen bei Werbeplattformen wie Google, Meta u. Ä.) verlängern sich Fristen angemessen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei laufenden Betreuungsleistungen (z. B. SEO-, Ads- oder Social-Media-Pakete) erfolgt die Abrechnung, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus.

(2) Rechnungen sind, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Zahlungsverzug: Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Unternehmern gemäß § 288 Abs. 2 BGB derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Mahngebühren: Wird eine fällige Rechnung nicht fristgerecht beglichen und mahnt die Agentur den Kunden hierzu, so ist die Agentur berechtigt, dem Kunden für jede Mahnstufe eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 3 % des offenen Netto-Rechnungsbetrags in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 10,00 EUR und höchstens 100,00 EUR je Mahnstufe, und zwar

  • bei der ersten Mahnung in Höhe von 3 % des offenen Netto-Rechnungsbetrags (mind. 10,00 EUR, max. 100,00 EUR),
  • bei der zweiten Mahnung in Höhe von weiteren 3 % des offenen Netto-Rechnungsbetrags (mind. 10,00 EUR, max. 100,00 EUR; kumuliert somit bis zu 6 % des ursprünglichen Netto-Rechnungsbetrags),
  • bei der dritten Mahnung in Höhe von weiteren 3 % des offenen Netto-Rechnungsbetrags (mind. 10,00 EUR, max. 100,00 EUR; kumuliert somit bis zu 9 % des ursprünglichen Netto-Rechnungsbetrags).

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als die vorstehende Pauschale; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene, geringere Betrag geschuldet. Der Agentur bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Verzugsschadens unbenommen. Die vorstehende Mahngebühr tritt neben etwaige Verzugszinsen nach Absatz (3) und wird auf einen etwaigen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, insbesondere bei laufenden Betreuungsleistungen und Kampagnen.

§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung von der Agentur erstellten Werke (z. B. Designs, Texte, Websites, Grafiken, Konzepte, Kampagnenmaterialien) unterliegen dem Urheberrecht der Agentur bzw. der jeweils berechtigten Urheber.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für die vereinbarten bzw. vertragsüblichen Zwecke. Eine Übertragung weitergehender Rechte (insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder solange die Vergütung nicht vollständig beglichen ist, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

(4) Für von Dritten stammende Materialien (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; die Agentur weist den Kunden hierauf hin, soweit relevant.

§ 7 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten (z. B. Website, Design, Kampagnenergebnisse) unter Nennung des Kundennamens bzw. Firmenlogos zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht im Einzelfall schriftlich widerspricht.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen (z. B. Erstellung einer Website) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

(2) Für Dienstleistungen mit fortlaufendem Charakter (z. B. SEO-, Ads- oder Social-Media-Betreuung) gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts; ein Erfolg wird insoweit nicht geschuldet.

(3) Offensichtliche Mängel sind der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, in Textform anzuzeigen.

§ 9 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte, Erreichbarkeit oder Änderungen von Drittanbieter-Plattformen (z. B. Google, Meta, sonstige Werbe- und Suchmaschinennetzwerke) sowie für Ranking­veränderungen, Algorithmus-Updates oder Sperrungen durch Dritte, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Verträgen mit fortlaufender Leistungserbringung (z. B. monatliche Betreuungspakete) gilt die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle einer Kündigung anteilig zu vergüten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (Passau).

(3) Die Agentur ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht existiert, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

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